Hinweisgeberschutzgesetz
Beschwerdemechanismus von Fuchs+Girke
An alle Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Lieferanten und sonstige Menschen mit einer Beschwerde!
Jede (Geschäfts)-Beziehung, egal ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Auftraggeber und Kunde, oder zwischen Anwohner und Firma, besteht aus gegenseitigem Respekt und Anerkennung. Das A und O dieser Beziehungen sind die Wahrung der Menschenrechte und das konsequente Entgegenwirken von möglichen Verletzungen und Diskriminierungen. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, egal welcher Herkunft, welcher Religionszugehörigkeit oder welchen Geschlechts.
Dies wird bei Fuchs+Girke in allen Ebenen anerkannt und aktiv gelebt.
Auch unethische Geschäftspraktiken, wie z.B. Korruption sind ein absolutes NoGo und werden von uns allen nicht toleriert.
Ebenso muss die Umwelt vor möglichen Risiken durch Verunreinigung geschützt und nachhaltig davor bewahrt werden. Über diese klar abgrenzbaren Tatbestände hinaus können alle möglichen Fehlverhalten (z.B. fahrlässig herbeigeführte Qualitätsfehler, schlechte Arbeitsbedingungen, sexuelle Belästigung, etc.) Grundlage einer Beschwerde sein, welche von Fuchs+Girke nicht toleriert, sondern aktiv bearbeitet werden. Jede Meldung muss natürlich auf ihren Inhalt und auf Korrektheit geprüft werden.
Um der Missachtung der oben genannten Themen entgegenzuwirken, ist ein Beschwerdemechanismus von Nöten, der eine systematische Bearbeitung inkl. Maßnahmenmanagement ermöglicht.
Was ist ein Beschwerdemechanismus?
Der Beschwerdemechanismus ermöglicht durch Etablierung einer unabhängigen Anlaufstelle erkannte Verletzungen der Menschenrechte, Umweltdelikte, unethischen Geschäftspraktiken oder sonstige Fehlverhalten zu melden. Gemeldete Fälle werden untersucht und bei Bedarf werden entsprechende Abstellmaßnahmen eingeführt, damit der Vorfall nicht wieder auftritt.
Wer darf Beschwerden melden?
Alle, die eine Verletzung in den oben genannten Themen entdecken, d.h. Mitarbeiter/in, Leiharbeitnehmer/in, Nachunternehmer, Auftraggeber sowie unsere Kunden und lokale Gemeinschaften oder sonstige interessierte Parteien. Sollten Sie also Zeuge von Fehlverhalten werden oder selbst davon betroffen sein, können Sie sich bei der zuständigen unabhängigen Anlaufstelle des Beschwerdemechanismus melden.
Wer steckt hinter dem Beschwerdemechanismus?
Hinter dem Beschwerdemechanismus steckt eine unabhängige, unparteiische und weisungsungebundene Vertrauensperson von Fuchs+Girke und ein Team, das je nach Sachverhalt durch verschiede Facheinheiten (z.B. Personalabteilung) einberufen wird.
Kontaktdaten Vertrauensperson:
Frau Cornelia Siegel-Leuthold
Bergener Ring 29
01458 Ottendorf-Okrilla
Telefon: 035205- 4360
Mail: beschwerde@fuchs-girke.com
Muss ich Angst vor Vergeltung haben?
NEIN! Jede Meldung wird unter vertraulichen Bedingungen bearbeitet und Ihre Identität sowie die Identität Dritter wird zu jeder Zeit vertraulich behandelt. Ihr Name ist dennoch für die weitere Bearbeitung von großer Wichtigkeit. Die Vertrauensperson und das Team verpflichten sich zum Verzicht jedweder Vergeltungsmaßnahmen gegen den Beschwerdeführer und seinem/seiner Vertretung sowie sonstigen in dem Prozess involvierten Personen.
Fuchs+Girke duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Bedenken äußern oder an einer Untersuchung beteiligt sind, auch wenn diese im Ergebnis letztlich unbegründet sind. Solche Vergeltungsmaßnahmen sind bei Fuchs+Girke streng verboten und werden als schwerwiegendes Fehlverhalten geahndet.
Wie kann ich eine Meldung absetzen?
Personen, die beabsichtigen, Informationen zu melden über einen Verstoß gegen die Regelungen, die vom Hinweisgeberschutzgesetz umfasst werden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle des Unternehmens (also dieses Hinweisgebersystem) oder eine externe Meldestelle wenden. Der Bund hat beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen errichtet.
Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Um die Bearbeitung zu Hinweisen jedoch möglichst umgehend einleiten zu können, bitten wir Sie, sich zunächst an die interne Meldestelle zu wenden.
Die Meldung kann in Textform (E-Mail, Brief) oder in mündlicher Form (Telefonat) eingereicht werden. Auf Wunsch des Beschwerdeführers kann auch in einem persönlichen Gespräch mit der Vertrauensperson die Meldung erfolgen. Sprechzeiten hierzu sind immer freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Bitte geben Sie stets Ihren Namen an, damit die Beschwerdemeldung, im Bedarfsfall, mit Ihnen besprochen werden kann. So wird auch eine umfassende Abarbeitung Ihres Anliegens garantiert.
Anonym gemeldete Beschwerden werden selbstverständlich auch bearbeitet, können aber ggf. wegen fehlenden Informationen nicht zum gewünschten Abschluss geführt werden.
Um die Bearbeitung zu Hinweisen jedoch möglichst umgehend einleiten zu können, bitten wir Sie, sich zunächst an die interne Meldestelle zu wenden.
Ablauf einer Beschwerdemeldung
- Der Beschwerdeführer stellt eine Beschwerdemeldung schriftlich oder telefonisch ein und erhält binnen sieben Tagen eine Empfangsbestätigung.
- Die eingehende Beschwerde wird durch die Vertrauensperson geprüft und in einer Beschwerdeliste erfasst.
- Das Team wird von der Vertrauensperson binnen einer Woche einberufen. Der Beschwerdeführer wird, falls von diesem erwünscht, miteinbezogen.
- Das Team berät über die Beschwerde und definiert Folgemaßnahmen. Diese können sein:
- Einleitung interner Nachforschungen
- Mögliche Maßnahmen zur Behebung des Problems
- Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren
- Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder Gründe
- Befassung durch eine zuständige Behörde
- Der Beschwerdeführer wird über die weitere Vorgehensweise informiert.
- Die Maßnahmen werden innerhalb von 3 Monaten abgearbeitet und in regelmäßigen Abständen an den Beschwerdeführer kommuniziert.
- Quartalsweise wird im Managementreview über die Beschwerden und Maßnahmen berichtet.
Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenschutz
Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind gemäß § 10 HinSchG befugt, personenbezogenen Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 13 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1c) DSGVO. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschungsfrist für die Dokumentation von Meldungen nach dem HinSchG beträgt drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens(§ 11 Abs. 5 HinSchG).
Sie sind berechtigt, Auskunft bezüglich der im Rahmen von Meldeverfahren nach dem HinSchG über Sie gespeicherten Daten zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten ihre Berechtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung ihre Löschung zu fordern. Unsern Datenschutzbeauftragten können Sie wie folgt kontaktieren:
Herrn Peter Lindner
BerisDa GmbH
Rangstr. 9
36037 Fulda
Tel.: +49 661 29 69 80 90
Mobil: +49 176 19025097
E-Mail: Peter.Lindner@berisda.de
Wir wollen, dass die Firma Fuchs+Girke ein souveräner und guter Arbeitgeber ist und auch für die Zukunft bleibt. Gute Arbeitsbedingungen helfen uns, uns auf die bestmögliche Ausführung unserer Bauvorhaben zu konzentrieren und die Kunden zufriedenzustellen.
Ottendorf-Okrilla, im November 2023
Geschäftsführung Fuchs+Girke
Thomas Stiegler
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